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Pfändung
Mit diesem vereinfachten Pfändungsrechner der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg können Sie schnell und unkompliziert das pfändbare Einkommen berechnen.
Bei Mehrarbeit, Weihnachtsgeld etc. verwenden Sie bitte den erweiterten Pfändungsrechner.
gültig vom 01.07.2026-30.06.2027
Mit dem erweiterten Pfändungsrechner von Prof. Dr. Hugo Grote und Andreas Zamaitat kann das für die Pfändung maßgebliche Nettoeinkommen genauer berechnet werden, z.B. bei Schichtzulagen, Überstunden oder Weihnachtsgeld.
Gültigkeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2027
Mit der P-Konto-Bescheinigung können Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Familienkassen, anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Anwälte und Steuerberater den Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto erhöhen, wenn die in der Bescheinigung aufgelisteten Voraussetzungen gegeben sind.
gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027:
In den Kurzinformationen der AG SBV zum P-Konto werden die wichtigsten Fragen zum P-Konto beantwortet
Mit den Ausfüllhinweisen der AG SBV zur P-Konto-Bescheinigung erkennen Sie schnell, was unter welcher Kategorie freigegeben werden kann.
Ab dem 01.07.2026 gilt folgende Tabelle :
Eine praktische einseitige Übersicht zur Pfändungstabelle ab 01. Juli 2026 der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg findet Ihr hier
Mit diesen Rechenbögen von Prof. Dr. Dieter Zimmermann kann das sozialrechtliche Existenzminimum nach SGB II oder nach SGB XII nachgewiesen werden. Sie müssen vom örtlichen Sozialamt oder dem örtlichen Jobcenter ausgestellt werden.
Unterhalt
Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben Tabelle enthält Leitlinien zum Unterhaltsbedarf. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird aber regelmäßig zur Bestimmung des Unterhaltsanspruchs herangezogen. Sie enthält sowohl die Tabelle mit dem Kindesunterhalt als auch die Tabelle mit den Zahlbeträgen (nach Verrechung des Kindergeldes).
Schuldnerberatung
Mit dem Schuldnerberatungsatlas von Destatis (Statistisches Bundesamt) finden Sie leicht eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Mit dieser einfachen Vorlage können Sie Ihre sich täglich ändernden Ausgaben besser erfassen und so einen Überblick erhalten, was Sie im Monat tatsächlich verbrauchen.
Mit dieser Tabelle können Sie Ihre Einnahmen und Ihre festen Ausgaben über das ganze Jahr hinweg erfassen. So behalten Sie auch bei vierteljährlichen oder jährlichen Ausgaben den Überblick, was Ihnen für die variablen Ausgaben pro Monat bleibt.
Im Verschuldungslexikon des Infodienst Schuldnerberatung finden Sie viele Begriffe rund um das Thema Geld und Schulden einfach erklärt.
SGB II
Hier finden Sie die Regelbedarfssätze für das Jahr 2026 (Grundsicherung nach SGB II) sowie die Beträge für den Schulbedarf und den Alleinerziehendenzuschlag.