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Informationsoffensive

Pfändungsschutzratgeber kommt mit neuem Titel im Oktober

Die Neuauflage des Ratgebers „Pfändungsschutz und Abtretungsschutz“ wäre schon wegen der Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2021 fällig gewesen. Die Änderungen des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes treten jedoch erst im Dezember 2021 in Kraft und sie sind so bedeutend, dass das P-Konto zu einem Schwerpunkt des neuen Pfändungsschutzratgebers wird. Der Ratgeber wird mit dem neuen Titel „P-Konto & Schutz bei Lohnpfändung, Sachpfändung und Abtretung“ im Oktober erscheinen. So bleibt noch Zeit, etwaige Entwicklungen oder Bewertungen für die Praxis ggf. noch zu berücksichtigen.

Hier ein kurzer Überblick über wesentlichen Änderungen, die das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz bringen wird:

  • Da nur Einzelkonten als P-Konten geführt werden dürfen, bereitete die Pfändung eines Gemeinschaftskontos große Probleme. Künftig kann jeder Kontoinhaber verlangen, dass das gepfändete Gemeinschaftskonto aufgelöst und in zwei Einzelkonten mit Pfändungsschutz umgewandelt wird. Ein Guthaben ist im Zweifel nach Kopfteilen umzubuchen.
  • Nachzahlungen von SGB 2- und SGB 12-Leistungen können zukünftig in voller Höhe bescheinigt und so gegen den Zugriff von Pfändungsgläubigern geschützt werden.
  • Wird der monatlich pfändungsfreie Betrag nicht (ganz) verbraucht, steht er in den nächsten drei Monaten zusätzlich zur Verfügung.
  • Die neue Pfändungstabelle gilt bereits seit dem 01.07.2021. Ab 1.12. beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag auf dem P-Konto (aufgerundete) 1.260 €.
  • Die Pfändungstabelle wird künftig jährlich angepasst.

Über die Neuauflage werden Sie rechtzeitig mit dem Newsletter der Informationsoffensive informiert.

Wegen der jährlichen Anpassung wird die Pfändungstabelle den Ratgeber künftig nur auf der website www.informationsoffensive.de begleiten und ist natürlich bereits hier zu finden. Wir empfehlen Berater[inne]n wie Rat Suchenden, sich den Link (die URL) als Lesezeichen zu speichern – egal ob auf PC, Notebook oder Smartphone. So haben Sie immer blitzschnell Zugriff auf die jeweils aktuelle Tabelle.

Ach ja, sagen Sie es ruhig weiter. Davon lebt eine Informationsoffensive.

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