Der erste Weg zur Schuldenbefreiung führt über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung.
Der Schuldner kann sich mit seinen Gläubigern grundsätzlich auf jede denkbare Lösung einigen: Ein Schuldenbereinigungsplan kann z.B.
- einen teilweisen oder vollständigen Schuldenerlass enthalten,
- von den Gläubigern verlangen, auf ihre Zinsen und Kosten zu verzichten,
- eine sofortige einmalige Zahlung oder monatliche Ratenzahlungen des Schuldners vorsehen
- das Vorziehen von Gläubigern mit kleinen Schuldbeträgen oder die quotenmäßige Aufteilung der leistbaren Tilgung auf alle Gläubige vorsehen.
Die Details der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten werden in einem Schuldenbereinigungsplan geregelt
Hinweis: Bei der außergerichtlichen Einigung müssen alle Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan einverstanden sein.